Wir sind eine seit 1998 auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei und daher fast ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet
tätig.
Es ist unser Anspruch, Mandanten individuell, qualifiziert sowie wirtschaftlich sinnvoll zu beraten und erforderlichenfalls vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Das gilt für alle Fragen des
individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts der Vorstände und Geschäftsführer.
Zu unseren Mandanten gehören neben zahlreichen Betriebsräten auch kleine und mittelständische Unternehmen verschiedener
Branchen, Krankenhausträger, Ärzte und Freiberufler sowie freie soziale Einrichtungen. Regelmäßig sind wir auch für arbeitsrechtliche Fortbildungsinstitute tätig.
Wir vertreten Arbeitnehmer aller Berufsgruppen und Hierarchieebenen, Führungskräfte, leitende Angestellte, Vorstände und Geschäftsführer.